Widerrufsrecht
Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinie
Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
Für den Erwerb von Anlagegold und anderen Edelmetallen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, deren Preis von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhängt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat. Da Edelmetallkurse ständigen Marktschwankungen unterliegen, ist eine Rückgabe wegen Nichtgefallens, Preisänderungen nach dem Kauf oder ein regulärer Umtausch gesetzlich ausgeschlossen.
Jede Bestellung ist unmittelbar nach Ablauf des 10-minütigen Preis-Einfrierens und dem finalen Abschluss des Bezahlvorgangs rechtsbindend.
Gewährleistung und Sachmängel
Der Ausschluss des Widerrufsrechts berührt nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Eine Rückgabe oder ein Austausch ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
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Es wurde ein falscher Artikel geliefert (z. B. falsche Münze, falsches Prägejahr, abweichendes Gewicht).
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Die Ware weist erhebliche, nicht marktübliche Beschädigungen auf (reine Anlagebarren und -münzen können jedoch handelsübliche Oberflächenkratzer aufweisen, die keinen Mangel darstellen).
In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung). Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Ablauf bei berechtigten Reklamationen
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Meldung: Bitte kontaktieren Sie uns bei Falschlieferungen oder Mängeln umgehend unter info@goldhandel-richter.de.
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Rückversand: Senden Sie die Ware niemals unaufgefordert zurück. Wir organisieren im Falle einer berechtigten Reklamation einen voll versicherten Werttransport für die Abholung der Ware aus dem jeweiligen EU-Lieferland. Die Kosten für diesen Rücktransport tragen wir.
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Prüfung: Nach Eingang und Prüfung der reklamierten Ware erfolgt umgehend die Ersatzlieferung oder Rückerstattung.
Rückerstattungsprozess (bei Mängeln oder Nichtverfügbarkeit)
Sollte eine Rückerstattung erforderlich sein (z. B. bei bestätigten Mängeln oder falls ein Artikel wider Erwarten nicht lieferbar ist), erfolgt die Rückzahlung strikt über den Weg der ursprünglichen Transaktion.
Um eine diskrete und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wird der Betrag ohne die Erhebung weiterer Bankdaten automatisch an den genutzten Zahlungsdienstleister (Visa, Mastercard, Klarna, Apple Pay, Google Pay oder Sofortüberweisung) zurückgeleitet.
Wie möchten Sie die logistische Abwicklung im Reklamationsfall aus dem EU-Ausland konkret regeln – beauftragen Sie stets Ihren eigenen Wertkurier mit der Abholung beim Kunden vor Ort, oder muss der Kunde das Paket zunächst selbst bei einem Versanddienstleister aufgeben?